AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Zeltverleih Krainz“

Oliver Krainz
Martinsgasse 8/2. 8430 Leibnitz

1. Haftung

Die Haftung liegt bei dem Mieter ab dem Zeitpunkt der Abholung/Lieferung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe

2. Schäden

Falls Schäden des Mietmaterials entstehen, muss der Vermieter umgehend verständigt werden und der Mieter muss für die entstandenen Schäden aufkommen. Falls Mängel vorliegen, die nicht durch Verschulden des Mieters entstanden sind, muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden.

3. Mietzeit

Die Mietzeit läuft vom Zeitpunkt der Anfuhr bis zum Zeitpunkt der Abfuhr. Der Mieter trägt für diese Zeit die volle Verantwortung für die Mietgegenstände. 1 Miettag = 1 Kalendertag. Und muss bis 20.00 Uhr zurückgebracht werden. Bei Zustellung Hüpfburg wird zwischen 7 – 10 Uhr angeliefert am Miettag und zwischen 17 – 19 Uhr abgeholt.

4. Benützung

Das Zelt wird mit eisernen Nadeln im Boden befestigt. Vor Aufbaubeginn hat der Mieter sich davon zu überzeugen, dass dies möglich ist, ohne irgendwelchen Schaden zu verursachen (Beschädigungen von Kabeln oder Rohrleitungen Beeinträchtigung von Freileitungen usw.)

Das Entladen und Wiederverladen unserer Transportfahrzeuge mit Zeltmaterial und Mobiliar ist Sache des Mieters. Geräte für das Braten von Hähnchen, Grillen von Würsten und dgl. Dürfen nicht unmittelbar an den Zeltplanen aufgestellt werden.

Neben dem Verfetten des Zeltmaterials besteht auch eine erhöhte Brandgefahr. Die Zeltplanen sind durch Folien oder Platten zu Schützen. Um Kleberückstände zu vermeiden, das Plakatieren mit
Klebeband o.a. am Zelt ist nicht gestattet. Bei Aufstellung der Zelthalle auf Asphalt oder Fels sind Gewichte nötig, die gegen Aufpreis zu bestellen sind. Eine Zeltheizung darf nur nach Rücksprache mit dem Vermieter und von Fachkräften aufgestellt werden


5. Zahlungsbedingungen


Sämtliche Preise verstehen sich Brutto Und sind Zahlbar ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung Die Rechnung ist sofort, ohne Abzug von Skonto zu bezahlen.


6. Sonstige Vereinbarungen


Für alle Schäden und Verluste an dem Mietmaterial hat der Mieter aufzukommen.

Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter keine Veränderung am Mietmaterial vornehmen, bzw. vornehmen lassen oder dulden. Beschädigungen oder Wertminderungen gehen zu Lasten des Mieters bzw. hat der Mieter die Folgen von vorgenommenen Veränderungen zu vertreten.

Das Zeltgerüst darf nicht als Aufhänge Vorrichtung insbesondere nicht für schwere Lasten benützt werden. Anstrich von Gerüstteilen ist nicht gestattet, trotzdem erforderliche Wiederherstellung geht zu Lasten des Mieters

Bei Sturm- oder Gewittergefahr hat der Mieter, bzw. der ihm dazu verpflichteten Benutzer der Zelthalle unverzüglich sämtliche Aus- und Eingänge an der Zelthalle dicht zu schließen. Ab 80Km/h wind ist das zelt sofort zu räumen aller Personen. Der Mieter hat für die sofortige Räumung der Dächer von etwaigen Schneelasten zu sorgen. Der Mieter kann schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn er dies versäumt.

Stellt der Mieter während der Mietzeit eine Beeinträchtigung der Standsicherheit fest, so ist er verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu verständigen. Ohne vom Vermieter Hilfe abzuwarten ist der Mieter verpflichtet, durch Selbsthilfe jede Gefahr abzuwenden.

7. Unsere Angebote sind freibleibend

Bis zur schriftlichen Bestätigung der Buchung behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen werden für uns erst mit der Gegenzeichnung der Buchung durch den Mieter und Rücksendung der für uns bestimmten Ausfertigung gültig.

8. Verzögerung

Verzögert sich der Abbau durch Verschulden des Mieters so haftet der Mieter für den daraus entstandenen Schaden gegenüber dem Nachmieter.

9. Mobiliar

Für das Mobiliar haftet ab der Zustellung / Abholung bis zur Rückgabe/Abholung der Mieter.
Für Schäden am Mobiliar muss der Mieter entgeltlich aufkommen.

10. Kaution

Die Kaution ist bei der Zustellung/ Abholung fällig und wird bei der Rechnung abgezogen.

11. Schäden

Nichtbekanntgabe von Schäden die ein weitervermieten verhindern könnten, werden die diverse Unkosten die dadurch entstehen können, dem Verursacher (dem dafür verantwortlichen Mieter) in Rechnung gestellt.

12. Rücktritt

Ein Rücktritt des Vertrages für die Hüpfburgen ist bis 2 Wochen vor dem gebuchten Zeitraum Kostenlos möglich. 2 -1 Woche vor Buchungstag werden 50% Stornokosten in Rechnung gestellt. 1 Woche bis 1 Tag vor Buchungstag werden 100% Stornokosten in Rechnung gestellt. Bei Regen von mehr als 40% auf der Seite Bergfex kann die Hüpfburg kostenlos 24 Std. Vor Buchungstag storniert werden. Möchten sie die Hüpfburg dennoch früher als 24 Std. vor Buchungsstart stornieren wegen Schlechtwetter gelten die oben angeführten Stornokonditionen. Als Kulanzlösung bieten wir in solchen fällen eine kostenlose Terminverschiebung binnen der nächsten 14 Tage an, wenn dies von der Seite des Kunden möglich ist. Der Ersatz Termin muss bei Stornierung angegeben werden.

Ein Rücktritt des Vertrages für Zelte und Mobiliar und weitere Mietartikel muss mindestens 2 Wochen vor dem gebuchten Zeitraum erfolgen. 2 -1 Woche vor Buchungstag werden 50% Stornokosten in Rechnung gestellt. 1 Woche bis 1 Tag vor Buchungstag werden 100% Stornokosten in Rechnung gestellt.

13. Extraregelungen von Zelten

13.1. Aufbau

Zelte werden von Mieter und mindestens 1 Mietarbeiter von uns aufgebaut. Oder durch Firma Zeltverleih Krainz.

13.2. Verschmutzung

Bei vorliegender Verschmutzung wird eine Reinigung in Rechnung gestellt.

13.3. Zustellung

Die Kosten der Zustellung sind abhängig von der Entfernung zum Mieter. Bitte setzten Sie sich mit Uns für einen Kostenvoranschlag in Kontakt.

13.4. Verlust von Erdnägel

Je abwesenden Erdnagel bei dem Zeitpunkt der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Verlustentschädigung von 10 € berechnet.

14. Extraregelungen von Hüpfburgen

14.1. Personen

Bei Hüpfburg Aufbau bzw. Abbau muss vom Mieter 1 Person gestellt werden.

Bei Personenschaden während der Nutzung der Hüpfburg übernimmt der Vermieter keine Haft.

14.2. Prüfung

Unsere Hüpfburgen werden jährlich überprüft und sind staatlich registriert.

14.3. Verschmutzung

Bei vorliegender Verschmutzung bzw. Nässe zur Zeit der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Reinigungspönale von mindestens 50 € berechnet.

Falls eine Reinigung nicht möglich ist, ist der Vermieter zu verständigen.

Für die Reinigung von Fallschutzmatten wird eine Entschädigung von 5 € pro Stück berechnet.

14.4. Verlust von Erdhacken

Je abwesenden Erdhacken bei dem Zeitpunkt der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Verlustentschädigung von 4 € berechnet.

15. Extraregelungen von AufblasBar

15.1. Personen

Bei AufblasBar Aufbau bzw. Abbau muss vom Mieter 3 Personen gestellt werden.

Bei Personenschaden während der Nutzung der AufblasBar übernimmt der Vermieter keine Haft.

15.2. Prüfung

Unsere AufblasBar werden jährlich überprüft und sind staatlich registriert.

15.3. Verschmutzung

Bei vorliegender Verschmutzung bzw. Nässe zur Zeit der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Reinigungspönale von mindestens 80 € berechnet. Falls eine Reinigung nicht möglich ist, ist der Vermieter zu verständigen.

15.4. Verlust von Erdhacken

Je abwesenden Erdhacken bei dem Zeitpunkt der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Verlustentschädigung von 10 € berechnet.